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Allgemeine Geschäftsbedingungen  

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Telefon:
036648/ 22342

 

§ 1 Anwendungsbereich

1. Für Verträge mit der Fa. Metallbau Hoffmann gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichenden Regelungen wird widersprochen. Andere als die hierin enthaltenen Regelungen werden nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung wirksam.

2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

3. Mündliche Nebenabreden sollen auf einem dauerhaften Datenträger, z.B. E-Mail, dokumentiert werden. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Bestätigungsklausel, sowie die Vereinbarung von Lieferterminen oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Bestätigung durch die Fa. Metallbau Hoffmann .

§ 2 Angebote, Vertragsschluss, Leistungs- und Lieferungspflicht

1. Angebote  freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt. Bestellungen sind nur verbindlich, wenn wir sie bestätigen oder wenn wir ihnen durch Zusendung der Waren nachkommen.

2. Der Vertrag kommt zustande aufgrund der Bestellung des Kunden durch Ausfüllen und Bestätigen des entsprechenden Bestellformulars, b.z.w. der zugesendeten Auftragsbestätigung einerseits und Bestätigung oder Ausführung der Bestellung durch die Fa. Metallbau Hoffmann

3. Das Einhalten einer Lieferfrist ist immer von der rechtzeitigen Selbstbelieferung abhängig. Hängt die Liefermöglichkeit von der Belieferung durch einen Vorlieferanten ab und scheitert diese Belieferung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dem Kunden steht ein Recht auf Schadensersatz aus diesem Grunde dann nicht zu.

4. Gleiches gilt, wenn aufgrund von höherer Gewalt oder anderen Ereignissen die Lieferung wesentlich erschwert oder unmöglich wird und wir dies nicht zu vertreten haben. Zu solchen Ereignissen zählen insbesondere: Feuer, Überschwemmung, Arbeitskampf, Betriebsstörungen, Streik und behördliche Anordnungen, die nicht unserem Betriebsrisiko zuzurechnen sind. Der Kunde wird in den genannten Fällen unverzüglich über die fehlende Liefermöglichkeit unterrichtet und eine bereits erbrachte Leistung wird unverzüglich erstattet.

5. Teillieferungen sind zulässig, soweit nicht der Kunde erkennbar kein Interesse an ihnen hat oder ihm diese erkennbar nicht zumutbar sind. Macht die Fa. Metallbau Hoffmann von diesem Recht Gebrauch, werden Verpackungs- und Versandkosten nur einmalig erhoben.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

1. Es gelten die durch die Fa. Metallbau Hoffmann gemachten Preise lt. Angebot.

2. Die Preise verstehen sich ab Betriebssitz der Fa. Metallbau Hoffmann  ohne Kosten für Verpackung und Versand.

3. Die Verpackungs- und Versandkosten richten sich nach der vom Kunden bestellten Postengröße. Diese Kosten werden auf dem jeweiligem Angebot gesondert aufgeführt.

4. Wir liefern gegen Vorkasse, Nachnahme oder Rechnung. Vorauszahlungen werden bei der Rechnungsstellung berücksichtigt. Bei Neukunden behält sich die Fa. Metallbau Hoffmann das Recht  einer Bonitätsprüfung  b.z.w das Recht auf 50% Vorkasse und 50% bei Lieferung vor.Bei Lieferung gegen Rechnung sind alle Rechnungsbeträge spätestens mit Auslieferung der Ware fällig und spätestens 14 Tage nach diesem Zeitpunkt und Zugang der Rechnung zu zahlen.

5. Befindet sich der Kunde bei Zahlungen gegen Rechnung nach 14 Tagen mit der Zahlung im Verzug, so muss er Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zahlen, wenn weder der Kunde noch Fa. Metallbau Hoffmann einen niedrigeren bzw. höheren Schaden nachweisen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungsziels auch ohne Mahnung an.

6. Bei Zahlung gegen Rechnung stehen der Fa. Metallbau Hoffmann die im Folgenden beschriebenen Sicherungsrechte zu:

7. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der Fa. Metallbau Hoffmann. Der Eigentumsvorbehalt erlischt mit vollständiger Bezahlung der Ware. Der Kunde ist nicht berechtigt, über die Vorbehaltsware zu verfügen. Erlischt unser Vorbehaltseigentum durch Verarbeitung der von uns gelieferten Ware (z.B. durch Verbindung mit anderen Sachen), so überträgt der Kunde bereits jetzt das Miteigentum an der durch Verbindung entstandenen Sache auf die Fa. Metallbau Hoffmann. Die Übergabe wird dadurch ersetzt, dass der Kunde die durch Verbindung entstandene neue Sache für uns unentgeltlich mitverwahrt.

§ 4 Rückgaberecht

2. Die Ware muss sich in einwandfreiem Zustand befinden (komplette und unbeschädigte Ware, Bedienungsanleitung etc.). Hat der Kunde eine Verschlechterung, den Untergang oder die anderweitige Unmöglichkeit zu vertreten, so hat er die Wertminderung oder den Wert zu ersetzen; die § 351 bis § 353 BGB sind nicht anzuwenden. Für die Überlassung des Gebrauchs oder die Benutzung einer Sache sowie für sonstige Leistungen bis zu dem Zeitpunkt der Ausübung des Widerrufs ist deren Wert zu vergüten; die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme einer Sache oder Inanspruchnahme einer sonstigen Leistung eingetretene Wertminderung bleibt außer Betracht. In diesen Fällen haftet der Kunde nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit,

3. Die Fa. Metallbau Hoffmann verpflichtet sich zur Rückerstattung geleisteter Zahlungen innerhalb von 30 Tagen nach der Erklärung des Kunden.

§ 5 Aufrechnungsverbot und Zurückbehaltungsrechte

1. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen unsere Zahlungsansprüche aufzurechnen, es sei denn, die Forderungen des Kunden sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.

2. Der Kunde ist nicht berechtigt, unseren Zahlungsansprüchen Rechte auf Zurückbehaltung - auch aus Mangelrügen - entgegenzuhalten, es sei denn, sie resultieren aus demselben Vertragsverhältnis.

§ 6 Gewährleistung

1. Die Gewährleistung ist bei Beanstandung von Mängeln nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung beschränkt. Für alle Waren gelten ergänzend Garantiebestimmungen, soweit die Waren mit solchen vom Hersteller versehen worden sind.

2. Schlagen Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde wahlweise Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachen des Vertrags verlangen. Die Frist beträgt mindestens vier Wochen. Nachbesserung oder Ersatzlieferung sind fehlgeschlagen, wenn drei Versuche zur Behebung des Mangels nicht zum Erfolg geführt haben.

3. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz, z.B. wegen Nichterfüllung, Verschulden bei Vertragsschluss, Verletzung vertraglicher Nebenverpflichtungen, Mangelfolgeschäden, Schäden aus unerlaubter Handlung und sonstigen Rechtsgründen sind ausgeschlossen, es sei denn, wir haften wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit. Dieser Ausschluss gilt nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

§7 Datenschutz und Geheimhaltung

Sämtliche von Kunden erhobenen persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im erforderlichen Rahmen der Ausführung der Bestellung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen und Zusteller weitergegeben, bzw. an Banken zur Abrechnung. Vom Kunden übermittelte Firmenlogo´s, Fotos, Schriftzüge und ähnliches werden unterliegen unserer Geheimhaltung und werden nach abgewickeltem Verkauf unwiderruflich gelöscht. Es sei denn der Kunde schließt einen Folgeauftrag nicht aus, und ist mit der  weiteren Speicherung seiner Daten einverstanden.

§ 8 Mitteilungen

1. Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an. Auftragsbestätigungen sowie Auftragserteilungen erfolgen immer zusätzlich in Schriftform wie Brief oder Fax.

§ 9 Anwendbares Recht

Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis, gegenwärtiger wie auch zukünftiger nach Erfüllung des Vertrags, die Anwendung deutschen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§ 10 Muster, Mustertaschen

1. Jede Anforderung von Mustern, wird durch die Fa. Metallbau Hoffmann geprüft und individuell entschieden. Ein genereller Versand von Mustern besteht nicht.
2. Zugesandte Muster müssen innerhalb 14 Tagen an die Fa. Metallbau Hoffmann  zurück geschickt  werden. ( Posteingang) . Sollten Muster nicht innerhalb der genannten Frist bei der Fa. Metallbau Hoffmann eingegangen seien, werden diese, gemäß unserer Preisliste für Muster  automatisch in Rechnung gestellt.
3. Eine Rückgabe nach Rechnungslegung ist nicht möglich. Siehe § 4 Rückgaberecht.
4. Bei Beschädigungen von Mustern  werden diese in vollem Umfang in Rechnung gestellt.

§ 11 Sprachklausel

Vertragssprache ist deutsch.

§ 12 Erfüllungsort

1. Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag wird der Firmensitz der Fa. Metallbau Hoffmann vereinbart.

2. Der Gerichtsstand wird allein am zuständigen Gericht für den Erfüllungsort vereinbart, wenn der Kunde zu den Kaufleuten im Sinne des HGB gehört, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam.

AGB-Version 2.0 Stand: 01.05..2010

 

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